Dichtigkeitsprüfung
Die Dichtheit von Hausanschlüssen muss gemäß §61a Landes-Wassergesetz bis zum 31. Dezember 2015 nachgewiesen werden. In Altena sind davon etwa 5.000 Grundstückseigentümer mit circa 400 km privaten Anschlussleitungen betroffen.
Für Wasserschutzgebiete sind kürzere Zeiträume für die erstmalige Dichtigkeitsprüfung festzulegen. Hiervon betroffen sind nur Industrie- und Gewerbebetriebe, deren Abwasserleitungen vor dem 01. Januar 1990 und private Eigentümer, deren Abwasserleitungen vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurden. Die erstmalige Dichtigkeitsprüfung in Wasserschutzgebieten hat hier bis zum 31. Dezember 2014 zu erfolgen.
Der Nachweis der Dichtheit erfolgt ausschließlich durch Prüfungen von zugelassenen Sachkundigen. Eine Liste finden Sie im Internet unter http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm.
Zu prüfen sind alle Grund- und Anschlussleitungen, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten. Grundstückseigentümer haben die Anschlussleitungen vom Haus bis zum öffentlichen Kanal in der Straße untersuchen zu lassen. Dazu gehören alle Leitungen im Erdreich oder unter der Bodenplatte.
Undichte Leitungen müssen saniert werden. Keinesfalls sollte man sich von der Untersuchungsfirma zu einer sofortigen Sanierung überreden lassen. Empfehlenswert ist, sich unabhängigen Rat und weitere Angebote einzuholen.
Das Abwasserwerk wird im ersten Schritt die in den Wasserschutzgebieten betroffenen Eigentümer schriftlich informieren. Für alle weiteren Eigentümer liegen im Hause der Stadtwerke als auch im Kundencenter am Markaner entsprechenden Informationsbroschüren zur Dichtigkeitsprüfung aus. Erweitertes Informationsmaterial finden Sie auch direkt hier.
Über die Dichtheitsprüfung wird im Landtag heftig gestritten. Sowohl die Regierung als auch die Opposition haben eigene Gesetzesentwürfe vorgelegt, welche jedoch durch die Auflösung des Landtags erst erneut eingebracht werden müssen. Es wird damit gerechnet, dass bis zum Zustandekommen einer Neuregelung noch einige Zeit vergehen wird.
In Altena ist vorgesehen, mit der Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz ab 2014 zu beginnen (bei Neubauten jedoch sofort). Da zurzeit kein Handlungsbedarf besteht, sollte zunächst abgewartet werden und keine Aufträge für Dichtheitsprüfungen erteilt werden. Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich vor unseriösen Haustürgeschäften gewarnt - günstige Untersuchungspreise stehen oft unnötige und überhöhte Sanierungskosten entgegen.
Das Abwasserwerk wird Neuregelungen und das weitere Vorgehen über die lokalen Medien bekannt geben.
Selbstverständlich stehen Ihnen für Fragen auch die Mitarbeiter des Abwasserwerks persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!