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Ölpreisbindung

Die Ölpreisbindung koppelt den Preis für Erdgas an den Ölpreis. Diese Preisbindung ist keine gesetzliche Bestimmung. Sie fußt auf einer Vereinbarung zwischen den Gasproduzenten im Ausland und deutschen Importeuren. Die Ölpreisbindung hat seit den 1960er Jahren bestand.

Ursprünglich sollte die Ölpreisbindung die Bezieher von Erdgas vor der Marktmacht der wenigen Gasproduzenten schützen. Zudem sollte sie die enormen Investitionen in das Gasleitungsnetz absichern, die zu dieser Zeit notwendig gewesen waren. Diese Investitionskosten machten es damals nämlich fraglich, ob sich das Erdgas im Wettbewerb mit dem Erdöl werde durchsetzen können.

Ein weiterer Grund für die Ölpreisbindung: Auf dem Markt existieren praktisch keine frei verfügbaren Gaskontingente, denn alle Gasproduzenten haben mit ihren Kunden langfristige Lieferverträge geschlossen, um ihrer Investitionen zu schützen. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Ölpreisbindung in beide Richtungen wirkt: Bei sinkenden Ölpreisen verhindert die Ölpreisbindung, dass die Gasproduzenten ihre Marktmacht ausspielen und auf hohen Gaspreisen bestehen.

In Zeiten steigender Ölpreise, zeigt sich aber die andere Seite der Medaille: Auch die Gaspreise steigen stetig und im Rahmen langfristig geschlossener Lieferverträge müssen nationale und regionale Energieversorger immer höhere Preise zahlen.

Der Gaspreis wird nach der 6/1/3-Regel ermittelt

Um die Entwicklung der Gaspreise zu „glätten", wird häufig die 6/1/3 Regel angewendet, um den Gaspreis festzulegen: Der neue Gaspreis errechnet sich aus dem Durchschnittspreis für Öl während eines Zeitraums von sechs Monaten. Danach liegt ein Monat Zeitversatz. Nach diesem Monat wird der neue Gaspreis gültig und bleibt für drei Monate konstant. Daher auch der Name 6/1/3-Regel. In Deutschland ist der Gaspreis an die Preise für leichtes Heizöl und zum Teil an den von Schweröl gekoppelt, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden.

Ölpreisbindung - sinnvoll oder nicht?

In Zeiten steigender Energiepreise wird immer wieder darüber debattiert, ob die Ölpreisbindung nicht abgeschafft werden sollte. Denn welchen Sinn hat es, wenn Gaskunden höhere Preise bezahlen müssen, weil der Ölpreis steigt? Zunächst sollte man beachten, dass die Ölpreisbindung in beide Richtungen wirkt: So fällt seit einiger Zeit der Preis für Erdgas, weil in der Folge der globalen Wirtschaftskrise die Nachfrage nach Öl gesunken ist. Zudem zeigen die Erfahrungen aus Großbritannien und den USA, wo die Ölpreisbindung ausgesetzt worden ist, dass sich die Preise von Öl und Gas ohnehin nicht unabhängig voneinander entwickeln, sondern weiterhin durch den Markt aneinander gekoppelt sind. Zudem hat sich gezeigt, dass der Gaspreis starken Schwankungen unterworfen ist, wenn die Preisentwicklung nicht durch die Ölpreisbindung geglättet wird. In der Folge fehlt Gasverbrauchern eine solide und zumindest mittelfristige Kalkulationsgrundlage. Das ist besonders für Gaskunden aus Industrie und Gewerbe ein Problem. Infolgedessen wird in den angelsächsischen Ländern derzeit die Debatte geführt, ob es nicht sinnvoll sei, die Ölpreisbindung wieder einzuführen.