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Zusammensetzung Gaspreis

Der Gaspreis für den Endverbraucher setzt sich aus den beiden Bestandteilen Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis wird monatlich entrichtet, unabhängig davon, wie viel Gas der Kunde verbraucht hat.

Mit dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde zahlt der Kunde dann für seinen Gasverbrauch. Dieser Preisbestandteil beinhaltet auch die Energiesteuer für Erdgas, Konzessions- und Förderabgaben, die Kosten für die Nutzung des Gasleitungsnetz und schließlich die Bezugskosten für das Erdgas auf dem Energiemarkt.

Die Gaspreisbestandteile im Einzelnen

Bezugskosten

Die Bezugskosten sind der Preis, für den der Gasversorger auf den Großhandelsmärkten, wie etwa der Gasbörse in Leipzig, Gas einkauft. Die Bezugskosten ergeben sich über die Ölpreisbindung aus den Preisen für leichtes und schweres Heizöl.
=> marktüblicher Anteil am Gaspreis: 35 Prozent

Netzkosten

Die Netzkosten ergeben sich aus den Kosten für Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Gasleistungsnetzes. Die Netzkosten stellt der Netzbetreiber der Fernleitungsnetze, also die großen Energieunternehmen, dem Gasversorger in Rechnung. Auch die Kosten für das regionale Gasleitungsnetz fließen in den Gaspreis ein.
=> marktüblicher Anteil am Gaspreis: ca. 35 Prozent

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten machen den kleinsten Anteil am Gaspreis aus. Sie werden vom Gasversorger erhoben und decken seine Kosten für Beratung, Zählerablesung, Verwaltung und Vertrieb sowie seinen Gewinn ab.
=> marktüblicher Anteil am Gaspreis: ca. 5 Prozent

Steuern und Abgaben

Auch der Erdgaspreis wird mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Zudem wird auf Erdgas eine Energiesteuer von derzeit 55 Cent pro Kilowattstunde erhoben. Zusätzlich zu den Steuern muss der Netzbetreiber des regionalen Gasleitungsnetzes noch Konzessionsabgaben an die Kommune zahlen, die ebenfalls in den Gaspreis für die Endkunden einfließen.
=> marktüblicher Anteil am Gaspreis: ca. 25 Prozent