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Service - aktuell, informativ und objektiv.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen und weitere nützliche Informationen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich natürlich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Gesetzliche Grundlagen
Die folgenden gesetzlichen Grundlagen wurden der Homepage des Bundesministeriums der Justiz entnommen und stellen eine statische Version der Gesetze dar. Bitte nutzen Sie auch die Webseite des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de/.
Nach § 36 (2) EnWG ist der Grundversorger das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Die Festlegung erfolgt alle 3 Jahre, erstmals im Jahr 2006. Für das Gebiet Altena sind die Stadtwerke Altena Grundversorger.