Notfallnummer
0 23 52 / 91 84 - 40
Praxisleitfaden zum Umgang mit Erdgas
Erdgas - immer beliebter
Immer mehr Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe nutzen Erdgas zum Heizen, Kochen, zur Warmwasserbereitung und anderweitig. Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten.
Erdgas - was ist das?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird deshalb ein Geruchstoff beigemischt, der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht. Dadurch werden schon geringste Undichtigkeiten an Gasinstallationen wahrgenommen lange bevor die untere Explosionsgrenze erreicht wird. Erdgas ist leichter als Luft und besteht überwiegend aus Methan. Der Explosionsbereich liegt ca. zwischen 4 und 17 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640°C.
Erdgas - wie wird es transportiert?
Erdgas gelangt zum Kunden durch
- Hochdruckleitungen bis etwa 80 bar,
- Mitteldruckleitungen zwischen 100mbar und 1 bar,
- Niederdruckleitungen bis 100mbar.
Sie bestehen aus Werkstoffen wie Stahl, Guss oder Kunststoff. Hausanschlussleitungen können mit Drücken bis 4 bar betrieben werden. Bei neuen Hauseinführungen werden Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Übertragung von Kräften von außen auf die Gasinstallation weitgehend verhindert. Außerdem können Gasströmungswächter eingebaut sein, die bei größeren Beschädigungen der Leitungsanlage den Gasfluss unterbrechen. Absperreinrichtungen sind an den Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im Rohrnetz und ggf. in Hausanschlussleitungen eingebaut.
Was ist zu tun, wenn ein Brand oder Gasgeruch gemeldet wird?
Zur Beseitigung von Störungen, bei denen auch nur die Vermutung besteht, dass Erdgas austritt,
- ist eine frühestmögliche gegenseitige Information zwischen Feuerwehr und Gasversorgungsunternehmens sicherzustellen,
- sind alle erforderlichen Maßnahmen der Feuerwehr und des Gasversorgungsunternehmens zu koordinieren und zu optimieren.
Das wichtigste Gebot bei solchen Störungen heißt Unterbrechung (Sperren) der Gasversorgung - außerhalb des Gefahrenbereiches. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass der Bereitschaftsdienst des Gasversorgungsunternehmens, der Tag und Nacht erreichbar ist, immer bereits durch die Einsatzleitstelle der Feuerwehr alarmiert wird und nicht erst - oftmals verspätet - durch die Einsatzkräfte vor Ort. Die Unterbrechung der Gasversorgung innerhalb des Gebäudes erfolgt durch Feuerwehrpersonal oder durch Mitarbeiter des Gasversorgungsunternehmens, soweit es ohne Personengefährdung noch möglich ist. Dabei ist immer die Hauptabsperreinrichtung (HAE) zu schließen. Die Unterbrechung der Gasversorgung außerhalb des Gebäudes erfolgt grundsätzlich durch Mitarbeiter des Gasversorgungsunternehmens.
Was ist bei Brand oder bei Gasaustritt zu tun?
Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der jeweiligen Situation.
Brand im Gebäude ohne Gasaustritt
-
Gasversorgungsunternehmens durch die Einsatzleitstelle alarmieren,
-
Gasversorgung unterbrechen,
-
Menschen retten / Brand bekämpfen.
Gasaustritt im Gebäude - brennend
-
Gasversorgungsunternehmens durch die Einsatzleitstelle alarmieren,
-
Gasversorgung unterbrechen,
-
Gasflammen nicht löschen - Explosionsgefahr! Ausnahme: Zur Rettung von Menschen.
-
Nur umliegendes Feuer löschen. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
-
Gasflammen werden am sichersten durch unterbrechen der Gasversorgung gelöscht.
Gasaustritt im Gebäude -nicht brennend
-
Gasversorgungsunternehmens durch die Einsatzleitstelle alarmieren,
-
Gaskonzentration messen,
-
Gasversorgung unterbrechen,
-
Bei Gasgeruch Gebäude räumen. Es darf zu Rettungsmaßnahmen nur unter Kontrolle der Gaskonzentration betreten werden.
-
Gefahrenbereich weiträumig absperren, ggf. auch den öffentlichen Verkehr.
-
Durchlüften, ggf. Scheiben von außen einschlagen, Gasansammlungen in Räumen, Nachbarräumen, Schächten und Kanälen und abgehängten Decken beachten.
-
Zündquellen vermeiden, insbesondere Betrieb von Motoren, Feuerzeug, Streichhölzer, absolutes Rauchverbot, keine elektrischen Schalter betätigen, keinen Stecker von Elektrogeräten ziehen, Telefone und Handys nicht benutzen, Funkenerzeugung durch Werkzeuge vermeiden, elektrostatische Aufladung unterbinden.
-
Stromversorgung von außerhalb unterbrechen.
Gasaustritt im Freien - brennend
-
Gasversorgungsunternehmens durch die Einsatzleitstelle alarmieren,
-
Gefahrenbereich weiträumig absperren und sichern,
-
Gefährdete Objekte schützen,
-
Nicht löschen - Ausnahme: Zur Rettung von Menschen. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen
ergreifen; Gasausbreitungswolke kontrollieren.
Gasaustritt im Freien -nicht brennend
-
Gasversorgungsunternehmens durch die Einsatzleitstelle alarmieren,
-
Gefahrenbereich weiträumig absperren (auf wechselnde Windrichtung achten),
-
Gebäude im Gefahrenbereich räumen,
-
auf Gasansammlungen achten,
-
Einströmen von Gas in Gebäude/Räume vermeiden (Fenster schließen, Markisen einrollen, Lüftungsöffnungen verschließen, Ventilatoren abstellen...),
-
Falls möglich, Gasaustritt unterbrechen oder eindämmen (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen,
anknicken), -
Zündquellen vermeiden, insbesondere: Motoren abstellen, alle Flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot, keinen Stecker von Elektrogeräten zünden, Elektrogeräte in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte).
Infokarte in den Haushalten
Notfallnummer: 02352 - 9184-40
Quelle: DVGW (http://www.dvgw.de), Ergasinformation für die Feuerwehr