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Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Ob Sie Informationen zu Ihrem Energietarif, Ihren Abschlägen oder den Erdgaspreisen benötigen: Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Produkte und Services.  

Zu welchem Bereich haben Sie Fragen?

Gas    |   Wärmeservice   |    Rechnung & Zahlung   |    Vertrag

 

Gas

Welcher Erdgastarif ist der richtige für mich?

Um auf Ihre individuellen Bedürfnisse optimal eingehen zu können, bieten wir Ihnen zwei Erdgastarife an: 

  1. BURGgas fair, der Tarif für Flexible ohne Vertragsbindung und 
  2. BURGgas fair XL für alle, die einen hohen Verbrauch haben und nach dem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis suchen.

Welches der passende Tarif für Sie ist, können Sie ganz unkompliziert mit unserem > Erdgaspreisrechner herausfinden.

Warum sollte ich zu den Stadtwerken Altena wechseln?

Bei den Stadtwerken Altena profitieren Sie nicht nur von günstigen Erdgastarifen, sondern auch vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und sichere Erdgasversorgung. Und als lokaler Versorger unterstützen und fördern wir unsere Region. Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für die Stadtwerke Altena, Ihren Versorger vor Ort!

Welche Kriterien bestimmten den Erdgaspreis?

Die Erdgaspreisentwicklung unterliegt natürlichen Marktschwankungen. Seit den 1960er-Jahren existierte in Deutschland eine Ölpreisbindung, das heißt der Erdgaspreis war an den Preis für Heizöl gekoppelt. Einer der Gründe: Erdgas und Erdöl sollten sich als Energieträger keine Konkurrenz machen. Bereits seit längerer Zeit sind die Erdgaspreise nicht mehr an den Ölpreis gekoppelt. Der Einkauf von Erdgas erfolgt über die Energiebörse in Leipzig, wie auch beim Strom. Ein sinkender Ölpreis hat somit keine direkten Auswirkungen auf  unsere Erdgaspreise.

Die Hauptbestandteile, aus denen sich der Erdgaspreis zusammensetzt, sind die Kosten für die Erdgasförderung, Netzentgelte, Steuern und weitere Abgaben. Die Kosten zur Gewinnung des Erdgases hängen vom Marktpreis des Landes ab, in dem die Förderung stattfindet. Für die Nutzung des Gasnetzes ist eine Gebühr, das Netzentgelt, fällig. Hinzu kommen noch steuerliche Abgaben - dieser Anteil geht an den Staat - wie die Mehrwertsteuer oder Konzessionsabgaben an Gemeinden.

Ein Preis für CO2

Ab Januar 2021 kommt noch der CO2-Preis hinzu.  Er ist Teil des Klimaschutzprogramms, mit dem die Bundesregierung Betriebe und Haushalte motivieren will, Energie zu sparen und klimaschonende Technologien zu nutzen. Er wird auf CO2-Emissionen erhoben, die beim Verbrennen fossiler Energieträger  entstehen. Auch diesen geben die Stadtwerke Altena lediglich 1:1 an ihre Kunden weiter und ziehen keinerlei Gewinn daraus. Im Gegenteil: Durch die veränderte Rechnungslegung ergibt sich ein logistischer und finanzieller Mehraufwand. Trotzdem unterstützen die Stadtwerke die Idee hinter der CO2-Abgabe: den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren und das Klima zu entlasten.

Was muss ich tun, wenn ich Erdgas rieche?
  • Ruhig bleiben!

    Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.
     
  • Keine Flammen oder Funken!

    Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken.

    Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen.
     
  • Gashahn zudrehen!

    Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
     
  • Mitbewohner warnen

    Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.
     
  • Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers in Altena sind das die Stadtwerke Altena.

    Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank. In Altena ist der Bereitschaftsdienst der Stadtwerke rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 02352 - 9184-40. Unsere Mitarbeiter werden im Stadtgebiet Altena sofort zu Ihnen kommen, um die Ursache des Gasgeruchs zu prüfen und abzustellen.
 

Wärmeservice

Für wen eignet sich der WärmeService der Stadtwerke Altena?

Unser WärmeService eignet sich besonders für:

  • Eigenheimbesitzer
  • Bauträger und Eigentümer von Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien
  • Öffentliche Einrichtungen und Schulen
Welchen Vorteil hat es für mich, eine Heizung zu mieten statt zu kaufen?

Umbau, Ausbau und Reparaturen der Heizung können ganz schön ins Geld gehen. Beim WärmeService der Stadtwerke Altena können Sie eine moderne, effiziente Erdgasheizung mieten ohne Einmal-Kosten für die Anschaffung und frei von Risiken. Sie erhalten zur Heizung ein Service-Paket, das Einbau und Montage der Anlage beinhaltet und außerdem Wartung, Schornsteinfegerkosten, Gas-Hausanschluss, 24-Stunden-Entstördienst und natürlich die Wärmelieferung. Komfortabler geht´s kaum. Für all das zahlen Sie einen monatlichen Grundpreis und die Kosten für Ihren Wärmeverbrauch, wie bei ihrer alten Heizung auch. Außerdem punkten Sie in Sachen Umweltschutz, denn moderne Heizsysteme arbeiten bis zu 30% energieeffizienter. 

 

Rechnung & Zahlung

Wie oft im Jahr erhalte ich eine Rechnung?

Sie erhalten einmal im Jahr eine Rechnung. Darin werden Ihre zuvor gezahlten Abschläge berücksichtigt. Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung steht unser Kundenservice unter Telefon 0800 - 9184-001 oder in unserem Kundencenter zur Verfügung.

Wo kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder meine Bankverbindung ändern?

Gerne können Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten per Online-Formular senden: 

> Online-Services

oder wenden Sie sich an unsere 

> Service-Mitarbeiter

Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Warum ist mein Abschlag so hoch und wie kann ich ihn ändern?

Einfach in unserem Kundencenter anrufen oder Änderungswunsch über das Kontaktformular senden. Wir beraten Sie gern zur Festlegung Ihres Wunschabschlags.

 

Vertrag

Was passiert mit meinem Erdgasvertrag beim Umzug? Kann ich meinen alten Vertrag mitnehmen?

Sobald der genaue Termin für Ihren Umzug feststeht, können Sie Ihren Gasliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das erledigen Sie am schnellsten direkt in Ihrem persönlichen Kundenbereich im Kundenportal. Oder Sie schreiben uns per Mail, Fax oder Brief. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Vertragsunterlagen für die neue Verbrauchsstelle zu und beraten Sie gern, wenn Sie noch Fragen haben, unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 9184-001.
> Gas ummelden

Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Melden Sie uns Ihren Umzug, sobald Sie Ihre neue Wohnung oder Ihr Haus übernommen haben – spätestens jedoch in den ersten sechs Wochen nach dem Einzug.

Diese Informationen benötigen wir zur neuen Lieferstelle: 

  • Die neue Adresse
  • Einzugstermin
  • Zählernummer
  • Zählerstand zum Einzugstermin
  • Voraussichtlicher Jahresverbrauch
Kann beim Wechsel zu den Stadtwerken Altena etwas schiefgehen?

Nein, beim Gasanbieterwechsel kann nichts schiefgehen. In Deutschland ist dem Verbraucher per Gesetz eine durchgängige Erdgas-Versorgung garantiert – ganz gleich, bei welchem Gasanbieter er ist. Wenn Sie zu einem regionalen Ökogas-Anbieter wie den Stadtwerken Altena wechseln hat das für Sie also nur zwei Auswirkungen: Sie werden zuverlässig und sicher vor Ort versorgt und Sie schützen das Klima. 

Natürlich beraten wir Sie auch persönlich

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Bärbel Fischer

Bärbel Fischer

Kundenservice

Telefon: 0800 9184-001 (kostenfrei)

Gerne rufen wir Sie auch zu Ihrem Wunschtermin zurück.

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