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Abwasser

Wir entsorgen Ihr Abwasser
 

Das Abwasserwerk der Stadt Altena betreibt das rund 134 Kilometer lange städtische Kanalnetz und übernimmt einen Rundum-Service von der Planung und dem Bau der Entwässerungsanlagen bis zur Unterhaltung. Auch der Anschluss von Neubauten an das Netz gehört dazu. Wir sorgen für die Ableitung des Abwassers zu den Kläranlagen des Ruhrverbandes, ebenso wie für die Klärschlammabfuhr aus privaten Kleinkläranlagen. 

Hand in Hand mit den Stadtwerken

Das Abwasserwerk der Stadt Altena wurde im Jahre 1995 als Eigenbetrieb der Stadt Altena gegründet und sitzt im Hause der Stadtwerke Altena. Durch die räumliche Nähe zum kommunalen Versorger entsteht ein effizientes Vorgehen bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sowie bei der Gebührenabrechnung. 

Das städtische Kanalnetz

92 km Mischwasserkanal, circa 25 km Schmutzwasserkanal, circa 17 km Regenwasserkanal
9 Pumpwerke, 9 Regenüberläufe, 5 Regenklärbecken, 2 Regenrückhaltebecken, 3 Versickerungsbecken, 9 Düker und 8 Stauraumkanäle

In Nordrhein-Westfalen müssen Kommunen Abwasser gesplittet abrechnen. Deshalb fließt in Altena - einfach erklärt - Schmutz und Regenwasser getrennt in die Jahresrechnung ein. Während beim Schmutzwasser der Frischwasserverbrauch der Maßstab ist, zählt für Eigentümer beim Regenwasser die Größe der versiegelten Fläche durch Dächer, Wintergärten oder asphaltierte Parkplätze vor dem Haus. 

Wer seinen Garten umfangreich bewässert, kann mit dem Einbau eines geeichten Zwischenzählers, dem sogenannten Gartenwasserzähler, Schmutzwassergebühren sparen. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Abwasser. Wenn noch Fragen offen bleiben, helfen wir Ihnen gern. 

Gebühren, Anträge und Hinweise zum Thema Abwasser

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich in der Regel nach dem Verbrauch des bezogenen Frischwassers. Die Abrechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer Energieabrechnung. 

Schmutzwassergebühr, Stand 1/2019 3,42 Euro / cbm

Bemessungsgrundlage der Niederschlagsgebühr ist die Größe der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen. Als bebaute und befestigte Fläche sind die Grundstücksteile anzusehen, von denen Regenwasser unmittelbar (Anschlussleitung) oder mittelbar (natürliches Gefälle zur Straße) in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.

Niederschlagswassergebühr, Stand 1/20191,13 Euro / qm

Wenn Sie Entwässerungsanlagen auf Ihrem Grundstück errichten oder ändern möchten, können Sie dies mit unserem Entwässerungsformular beantragen.

 

Antrag zum Anschluss an das Abwassernetz (PDF, 26 KB)
 

Der Antrag gilt für:

  • Neuanschlüsse an das Kanalnetz der Stadt Altena, z.B. bei Neubauten
  • bauliche Veränderungen an Bestandsobjekten
  • Änderungen bei befestigten/versiegelten Flächen

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag ein 

per Post

Abwasserwerk der Stadt Altena
Linscheidstraße 52
58762 Altena

als Scan per Mail

s.bergelt@stw-altena.de

Wenn Sie Ihren Garten umfangreich bewässern können Sie mit der Installation eines Gartenwasserzählers Schmutzwassergebühren sparen.

Anmeldung Gartenwasserzähler (PDF)

So geht´s: 

  • Sie beantragen einen fachkundigen Installateur mit dem Einbau des Gartenwasserzählers. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
  • Anschließend füllen Sie bitte das Anmeldeformular für einen Gartenwasserzähler aus. Achten Sie bitte darauf, dass die Angaben der Zählerdaten vollständig sind. Und senden Sie uns Fotos, auf denen der Gartenwasserzähler und die nähere Umgebung des Einbauortes ersichtlich sind.
  • Senden Sie Ihren Antrag bitte an das Abwasserwerk

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag

per Post

Abwasserwerk der Stadt Altena
Linscheidstraße 52
58762 Altena

als Scan per Mail

c.knips@stw-altena.de

Der Landtag NRW hat 2013 eine neue Verordnung zur Selbstüberwachung privater Abwasseranlagen verabschiedet. 

Die SüwVO Abw NRW 2013 besteht aus drei Teilen und 5 Anlagen. Im Teil 2 der Rechtsverordnung werden sämtliche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie z. B. Fristen, Prüfmethoden, Prüfbescheinigungen geregelt. Nach der SüwVO Abw sind Prüffristen nur noch zwingend vorgeschrieben in Wasserschutzgebieten und für bestimmte Gewerbe- / Industriebetriebe. Eine generelle Prüffrist für alle Abwasserleitungen ist in Altena nicht vorgesehen. 

Fristen

Festgelegt sind nach der SüwVO Abw folgende Fristen:

  • In Wasserschutzgebieten sind Leitungen, die vor dem 1.1.1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 zu prüfen. Leitungen, die nach dem 1.1.1965 erstellt wurden, sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
  • Leitungen, die gewerbliches und industrielles Abwasser ableiten und vor dem 1.1.1990 errichtet wurden, sind bis zum 31.12.2015 zu prüfen. Leitungen, die nach dem 1.1.1990 erstellt wurden, sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen. Im Anhang der Abwasserverordnung sind die betroffenen Branchen und die Anforderungen festgelegt.
  • Neuerrichtete oder wesentlich geänderte Leitungen sind unverzüglich nach der Verlegung zu prüfen

Nachweis der Prüfung

Der Nachweis der Prüfung erfolgt ausschließlich durch zugelassenen Sachkundigen und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Liste zugelassener Sachkundiger finden Sie im Internet unter 
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

Zu prüfen sind alle Grund- und Anschlussleitungen, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten. Grundstückseigentümer haben die Anschlussleitungen vom Haus bis zum öffentlichen Kanal in der Straße untersuchen zu lassen. Dazu gehören alle Leitungen im Erdreich oder unter der Bodenplatte. Undichte Leitungen müssen saniert werden. 

Keinesfalls sollte man sich von der Untersuchungsfirma zu einer sofortigen Sanierung überreden lassen. Empfehlenswert ist, sich unabhängigen Rat und weitere Angebote einzuholen. 

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://altena.buergerinfo-abwasser.de

Selbstverständlich stehen Ihnen für Fragen auch die Mitarbeiter des Abwasserwerks persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Sie haben noch Fragen?

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Marcus Woschée

Marcus Woschée

Abwasserwerk der Stadt Altena

Telefon: 0800 9184-001 (kostenfrei)

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